Lisa Caspari: Einführung in die Ausstellung "Wohin bringt ihr uns? 'Euthanasie'-Verbrechen im Nationalsozialismus"

30.10.2020 18:15

"Inklusion in der Gesellschaft misst sich auch daran, dass die Ermordeten der 'Euthanasie' ihren Platz in der öffentlichen Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus erhalten."

Lisa Caspari, Projektmitarbeiterin und ehemalige Volontärin des Erinnerungsortes Topf & Söhne

Foto: Lisa Caspari, Projektmitarbeiterin "Wohin bringt ihr uns? 'Euthanasie'-Verbrechen im Nationalsozialismus" Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Meine Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Erinnerungsortes Topf & Söhne,

auf 2 Vitrinen und 14 Tafeln, unterteilt in vier Kapitel – in einem Raum im Erdgeschoss von knapp über 30 Quadratmetern – erzählen wir die Geschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen. Ein kleiner Raum, ja, gefüllt allerdings mit ziemlich wichtigen Inhalten.

Aber wie erzählt man die Geschichte dieser Verbrechen? Reicht es, einfach nur bestimmte Mordaktionen zu benennen und zu erläutern – und sich damit auf die Zeit des zweiten Weltkriegs zu beschränken?

Unsere Antwort auf diese Frage lautete: Nein. Nicht wirklich. Denn, um die Geschichte der Verbrechen verstehen, darüber sprechen und sich damit auseinandersetzen zu können, muss eine Ausstellung zu diesem Thema auch auf dessen Vor- und Nachgeschichte eingehen. Gerade eine solche Einbettung hilft uns dabei, Kontinuitäten der Diskriminierung gegen Menschen mit Beeinträchtigungen aufzuzeigen und die gesamtgesellschaftlichen Prozesse zu erkennen, die den Umgang mit und die Aufarbeitung der Verbrechen zum Teil auch heute noch beeinflussen.

Die Einteilung von Menschen in "Rassen" und in "wertes" und "unwertes Leben" war zwar ein Kernbestandteil der nationalsozialistischen Ideologie, aber keineswegs eine Erfindung der Nationalsozialisten. Mitte des 19. Jhd. kamen solche Sichtweisen, in den Mantel von wissenschaftlichen Theorien gehüllt, erstmals auf.

Der Sozialdarwinismus zum Beispiel teilte Menschen, analog zur Tierwelt fälschlicherweise in Rassen ein. Diese befänden sich in einem ständigen Kampf um Ressourcen, den nur die Rasse mit der besten Konstitution, also den stärksten Mitgliedern, gewinnen könne. Die Eugenik – im Deutschen Reich setzte sich dafür der Begriff "Rassenhygiene" durch – lieferte dann die praktischen Ideen zur Umsetzung: Eine gezielte Geburtenkontrolle, das heißt ihre Förderung aber auch ihre Verhinderung, sollte die "eigene Rasse" stärken. Dabei wurden Maßnahmen wie Sterilisationen diskutiert aber bereits auch schon über die Ermordung von Säuglingen mit Behinderungen gesprochen.

In der Weimarer Republik, nach der Verrohung durch den Krieg, in einem Klima der Unsicherheit und tiefgreifender wirtschaftlicher Krisen, fanden solche Ansichten besonderen Zulauf. "Rassenhygieniker" drängten auf Sterilisationen, um eine angebliche Degeneration der Bevölkerung zu verhindern.  Etablierte Wissenschaftler sprachen sich offen dafür aus, die "Vernichtung" von, wie sie es nannten, "lebensunwertem Leben" freizugeben.

Im Nationalsozialismus wurden diese Ideen schließlich mit Gewalt umgesetzt; "rassenhygienisches"  Denken bestimmte nun die Politik im Gesundheitswesen – ja, in der gesamten Gesellschaft. Das Individuum war nicht aufgrund seiner Vielfältigkeit und Einzigartigkeit wertvoll, sondern wurde über seinen Nutzen für die sogenannte Volksgemeinschaft definiert. Die als "nutzlos" Bewerteten wurden diskriminiert, stigmatisiert, ausgegrenzt, verfolgt und ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit beraubt – ganz legal über das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Verabschiedet im Sommer 1933, trat es 1934 in Kraft und führte bis 1945 zur erzwungenen Sterilisation von über 400.000 angeblich "erbkranken" Menschen.

Das Gesetz negierte, dass Umweltbedingungen einen großen Einfluss darauf haben, ob und in welchem Maße Behinderungen, beziehungsweise psychische Erkrankungen auftreten. Es interpretierte vielmehr jedes abweichende Verhalten als angeblichen biologischen Beweis für eine Erbkrankheit. Dadurch waren besonders Menschen betroffen, die in schwierigen sozialen Verhältnissen oder auch einfach nur unkonventionell lebten und sich den nationalsozialistischen Norm- und Gesellschaftsvorstellungen nicht anpassen wollten oder konnten. Das Gesetz war damit ein Instrument der Sozial- beziehungsweise der Bevölkerungskontrolle.

Der Krieg bedeutete schließlich eine neue Qualität und eine andere Art der Verfolgung von Betroffenen. Wo es bei der Zwangssterilisation im Kern um die sogenannte "Aufartung" der "Volksgemeinschaft" ging, spielte bei den folgenden "Euthanasie"-Verbrechen nicht nur ideologische sondern vor allem auch kriegsökonomische Motive eine besondere Rolle: Die Vernichtung von vermeintlichen "Ballastexistenzen" und "unnützen Essern" sollte materielle und personelle Ressourcen einsparen. Mit Kriegsbeginn begann deshalb die nun schon länger geplante Ermordung von Anstaltspatientinnen und -patienten. Von Hitler beauftragt, organisierten sein Begleitarzt Karl Brandt und Reichsleiter Philipp Bouhler von der Kanzlei des Führers der NSDAP diesen ersten großen, zentral gesteuerten Massenmord des nationalsozialistischen Regimes, die "Aktion T4", benannt nach dem Sitz der von ihnen geschaffenen Behörde in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, als "geheime Reichssache". Innerhalb dieser Behörde koordinierten vier Scheingesellschaften zwischen 1940 und 1941 die Verwaltung des Massenmords sowie die Erfassung, Begutachtung und den Transport von selektierten Patienten und Patientinnen in eine von insgesamt sechs Tötungsanstalten in Brandenburg, Grafeneck, Hartheim, Pirna-Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. 

Eines der über 70.000 Opfer der "Aktion T4" ist Willi Kirmes, der am 2. Juni 1924 in ein Leben mit schlechten Startbedingungen hineingeboren wurde. Als uneheliches Kind, dessen Eltern sich nicht um ihn kümmerten, kam er in Familienpflege unter. Da er aber sehr unruhig war und oft mit anderen Kindern in Streit geriet, wurde er in Erfurter Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen gebracht, z.B. das Augusta-Viktoria-Stift bzw. das Martinsstift. Doch auch dort konnte er die geforderte Disziplin nicht einhalten und wurde schließlich im Alter von fünf Jahren in die Landesanstalt Uchtspringe in Sachsen eingewiesen, mit der Diagnose "Psychopathie", eine damals typische Diagnose für erziehungsschwierige Kinder.

Der kreative und abenteuerlustige Willi Kirmes kannte in den ersten Jahren seines Lebens nichts anderes als diese Anstaltswelt, in der er für mangelnde Konzentrationsfähigkeit und Unruhe immer wieder bestraft und sein Verhalten ständig als Ausdruck seiner Diagnose bewertet wurde. Von 1936 bis 1938 war er im Landeswaisenheim in der Nähe von Weißenfels untergebracht. In einem selbstgeschriebenen Lebenslauf fand er begeisterte Worte für den Aufenthalt. 1939 kam er in Familienpflege. Familienpflege, das bedeutet in diesem Fall die Unterbringung auf einem Hof, wo er hart arbeiten musste. Nachdem man ihn ohne Beweise für den Brand einer Scheune in der Nachbarschaft verantwortlich gemacht hatte, schickte man ihn wieder in die Landesanstalt Uchtspringe, die im Juli 1940 zu einer sogenannten Zwischenanstalt wurde. Das bedeutet eine Anstalt, in der Patientinnen und Patienten zunächst gesammelt wurden, um dann in geschlossenen Transporten in eine "T4"-Tötungsanstalt deportiert zu werden. In Uchstpringe befand der Arzt nun, Willi Kirmes leide an "Schizophrenie" und stellte damit eine Diagnose, die für die "T4" besonders häufig Selektionskriterium für die Ermordung war. Weiterhin ausschlaggebend für die Tötung eines Patienten oder einer Patientin waren auch ein längerer Anstaltsaufenthalt, fehlende Anpassung an die Anstaltsordnung sowie großer Pflegeaufwand und geringe Arbeitsleistung.

Am 28. August 1940 findet sich der letzte Eintrag in seiner Akte; Willi Kirmes ginge es besser, er arbeite nun in einer Gartenkolonne. Und schließlich der Schlusssatz: "Nach unbekannt verlegt.". Diese drei Worte bedeuten, dass Willi Kirmes im Alter von 16 Jahren in Brandenburg an der Havel, zusammen mit 73 Männern in der als Dusche getarnten Gaskammer der Tötungsanstalt mit Kohlenmonoxid ermordet wurde.

Dieser ganze Ablauf der der "Aktion T4", über Scheingesellschaften, Zwischenanstalten, die direkt angeschlossene Verbrennung der Leichen in extra dafür aufgestellten Öfen, und die Lügen im anschließenden Briefverkehr mit den Angehörigen, all das geschah, um den Mord geheim zu halten und die Angehörigen hinters Licht zu führen. Vor allem die Falschangaben in den Sterbeurkunden zum Todestag und Sterbeort machten und machen es Angehörigen auch heute noch schwer, die genauen Umstände des Todes ihrer Verwandten zu rekonstruieren.

Die Aktion endete abrupt im August 1941 auf mündliche Anordnung Adolf Hitlers. Die Morde waren in der Bevölkerung zum Teil öffentlich geworden – in Münster hatte der Bischof Clemens August Graf von Galen gar eine Predigt gehalten und sie offen angeprangert und verurteilt. Das Regime befürchtete Proteste, die es aufgrund der Kriegssituation unbedingt vermeiden wollte. Doch das Ende der "Aktion T4" bedeutete nicht das Ende der "Euthanasie"-Verbrechen. Im Verlauf des Krieges wurden sie auf Zwangsarbeiter/-innen, KZ-Häftlinge, politisch Andersdenkende, Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, als "asozial" Verfolgte, Kriegsgefangene sowie auf traumatisierte Wehrmachtssoldaten, SS-Angehörige und Zivilisten ausgeweitet.

Im Nachkriegsdeutschland wurden die Betroffenen der "Euthanasie"-Verbrechen und der Zwangssterilisationen lange nicht in das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus einbezogen. Auch das haben wir in der Ausstellung thematisiert. Dadurch, dass in der Gesellschaft und damit auch in den psychiatrischen Kliniken "rassenhygienisches" Gedankengut nach 1945 fortwirkte, gingen auch Ausgrenzung, Diskriminierung, Vorurteile und Stigmatisierung weiter. Der Staat verwehrte den Opfern und Angehörigen die Anerkennung als Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes und damit verbundene Entschädigungszahlungen. Erst ab dem Ende der 1970er und im Laufe der 1980er-Jahre setzten Bemühungen um eine Psychiatriereform und das Engagement für und vor allem von Menschen mit Behinderungen neue Impulse. Doch immer noch ist die Opfergruppe der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten, den "rassisch", politisch und religiös Verfolgten nicht gleichgestellt.

Wir sprechen heute zwar viel von Inklusion und Teilhabe, doch Inklusion in der Gesellschaft misst sich auch daran, dass die Ermordeten der "Euthanasie" ihren Platz in der öffentlichen Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus erhalten! Gerade deshalb war es uns besonders wichtig, diesen lange vergessenen, ja verdrängten, Opfern des nationalsozialistischen Terrors und der Verfolgung eine Stimme, ein Gesicht zu geben. Denn hinter jeder Akte steckt ein einzigartiger Mensch mit seinen Wünschen, Träumen und vielfältigen Interessen. Willi Kirmes Biografie ein sehr gutes Beispiel dafür.