Peter Wickler: Ansprache zur Eröffnung der Ausstellung "Un-er-setz-bar" in Gotha

27.01.2014 11:00

"Als Staatsdiener, ob im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis, obliegt uns daher in ganz besonderer Weise eine Verantwortung für die Sicherstellung des Nichtvergessens und die Sicherstellung des Nichtwiederholens."

Peter Wickler, Thüringer Innenministerium

Foto: Dr. Peter Wickler, Thüringer Innenministerium Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Sehr geehrte Frau Dr. Schüle,
sehr geehrter Herr Professor Schramm,
sehr geehrte Gäste aus dem Thüringer Landtag, der Justiz, der Landes- und Kommunalverwaltung und insbesondere auch aus dem Bereich der Beamtenausbildung
und Beamtenfortbildung,

Herr Staatssekretär Rieder ist aus Krankheitsgründen leider an einer Teilnahme gehindert. Er hat mich gebeten, diese Ansprache zu übernehmen.

Wenn wir hier im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung die Ausstellung "Un-er-setz-bar. Begegnung mit Überlebenden" eröffnen, befassen wir uns mit den Lebensgeschichten von Menschen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Religion oder zur Volksgruppe der Sinti zu Opfern der nationalsozialistischen Terror- und Willkürherrschaft wurden.

Die in dieser Ausstellung gezeigten Schicksale erinnern uns an die Schandtaten eines früheren Deutschlands – eines vom Wahn einer menschenrechtswidrigen Rassenideologie befallenen verbrecherischen Staates.

Ein Staat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, jüdische Menschen, Sinti und Roma, politisch Andersdenkende und andere für lebensunerwünscht erklärte Personen zu eliminieren, wo immer er diesen auch habhaft werden konnte. Dieser deutsche Staat hat sich in das Gedächtnis der Völker eingebrannt durch Verursachung unfassbaren Leidens, durch millionenfachen Mord mit regelmäßig vorgeschalteter Erniedrigung, Entwürdigung, Entrechtung, Beraubung, Familienzerstörung, Versklavung, Folter.

Jeder einzelne Fall Teil einer unvorstellbar grausamen Barbarei, vielfach mit deutscher Behördengründlichkeit geplant, durchgeführt und in industriell organisierter Massentötung bis zur Beseitigung der Ermordeten in Verbrennungsöfen insbesondere der Erfurter Firma Topf & Söhne ständig perfektioniert.

Die Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Schicksale der Opfer ist deshalb auch immer untrennbar verbunden mit der Aufrechterhaltung der Erinnerung daran, dass es Deutsche waren, die innerhalb kürzester Zeit aus der Zivilisation eines "Volkes der Dichter und Denker" eine beispiellose Schreckensherrschaft errichtet und deren Regime durch entsprechende Gesetze und Rechtsvorschriften mit einer formalen Legitimationsfassade versehen haben.

Daraus erwächst für die Bundesrepublik Deutschland, in der wir heute leben, als Staat aber auch für jeden einzelnen von uns eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung hat notwendigerweise zwei Seiten:

  1. Die Sicherstellung des Nichtvergessens
  2. Die Sicherstellung des Nichtwiederholens

Durch das Annehmen und die Wahrnehmung dieser Verantwortung kann nichts ungeschehen gemacht und keine Schuld der im sogenannten Dritten Reich in den Holocaust involvierten Deutschen relativiert oder gesühnt werden.

Gerade und nur durch das Annehmen und die Wahrnehmung dieser historisch begründeten Verantwortung können wir als Folgegenerationen aber zu einer Selbstachtung unserer deutschen Identität und zu einem unverkrampften Umgang mit unserer  Nationalität finden und uns die Wertschätzung anderer verdienen.

In dem Maße in dem wir als Folgegenerationen die für das Ansehen der Deutschen schändlichen historischen Wahrheiten verdrängen, relativieren oder gar ablehnen, anstatt sich diesen zu stellen, bereiten wir selbst wieder den Boden für die Wiederverbreitung menschenverachtender nationalsozialistischer Ideologien und werden mitschuldig an den Folgen.

Der deutsche Staat hat jedenfalls in seinem Wirkungsbereich – lassen Sie mich das so formulieren – aufgrund seiner Geschichte eine Garantenstellung zur Verhinderung menschenrechtswidriger Behandlung und damit auch zur Eindämmung nationalsozialistischer Umtriebe und rechtsextremistischer Gewalt.

Daneben trifft ihn aufgrund des auch für zukünftige Generationen nicht zur Disposition stehenden Artikels 1 unserer Verfassung zur jederzeitigen Gewährleistung der Menschenwürde und der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte auch ein rechtlicher Schutzauftrag.

Es reicht nicht aus, dass hierauf in Ansprachen wie dieser hingewiesen wird.

Deutschland muss sich daran messen lassen, wie es seine verfassungsrechtlichen Vorgaben und Werte im alltäglichen Leben einlöst.

Aus der mit den Schlagworten des Nichtvergessens oder der Erinnerungskultur vermittelten Botschaft wird ein wertloses Lippenbekenntnis, wenn keine entsprechenden Taten folgen.

Auch fast 70 Jahre nach der Befreiung von der Naziherrschaft besteht kein Grund, Abstriche von dem Erfordernis der aus der Nazidiktatur und ihren Verbrechen resultierenden historischen Verantwortung zu machen.

Weder jetzt noch in Zukunft darf der Wille zur Verhinderung menschen- und menschenrechtsverachtender gesellschaftlicher oder gar politischer Entwicklungen auf deutschem Boden und die rechtzeitiges Gegensteuern sichernde Aufmerksamkeit aller Bürger und des Staates nachlassen.

Auch fast 70 Jahre nach der Befreiung von der Naziherrschaft sind trotz umfassender und fortlaufender Information in den Schulen und durch die Medien über die in Nazideutschland erfolgten Gräueltaten bei nicht wenigen Bürgern und Bürgerinnen undemokratische und rechtsextremistische Einstellungen festzustellen:

Der im Auftrag der Thüringer Landesregierung jährlich neu erstellte Bericht der Universität Jena über die politische Kultur im Freistaat Thüringen (Thüringen Monitor) kommt 2013 zu dem Ergebnis, dass es eine große und im Zeitvergleich stabile Minderheit in der Thüringer Bevölkerung gibt, die zumindest Vorbehalte gegenüber der Demokratie als Staatsidee hat.

Nach den Erhebungen des Thüringen Monitors (vergleiche dort Seite 76 ff.)

  • stimmten 12 % der Befragten zu, dass eine Diktatur im nationalen Interesse unter bestimmten Umständen die beste Staatsform sei,
  • stimmten 20 % der Befragten zu, dass der Nationalsozialismus auch seine guten Seiten gehabt habe,
  • stimmten 52 % der Befragten der Aussage zu, dass die DDR mehr gute als schlechte Seiten hatte,
  • sind DDR-Nostalgie, Verharmlosung des Nationalsozialismus besonders stark bei den Befragten ausgeprägt, die die Demokratie nicht für die beste Staatsform halten.

Der Thüringen Monitor schlussfolgert, dass positive Bewertung des Nationalsozialismus, der DDR und der sozialistischen Ordnung Facetten eines gegenüber der Demokratie distanzierten bis feindlichen Einstellungssyndroms bilden, das durch eine positive Bewertung der deutschen Diktaturvergangenheit geprägt ist.

Aber auch weitere Feststellungen des Thüringen Monitors (vergleiche dort Seite 107, 108) müssen nicht nur nachdenklich machen, sondern zeigen Handlungsbedarf bei der staatsbürgerlichen Prägung auf:

Nach den durchgeführten Erhebungen ist der Anteil der rechtsextrem eingestellten Thüringer seit Beginn der Erhebungen relativ stabil und beträgt immerhin 15 % (der Anteil rechtsextremer Einstellungen bei Thüringerinnen ist hingegen auf 10 % gesunken, nachdem er dort in den Jahren 2004 und 2005 sogar bei 29 % bzw. 28 % lag).

Untersucht wurde aber auch die Verbreitung von Antisemitismus. Danach waren nur knapp zwei Drittel der Befragten ohne Vorbehalte gegenüber Juden.

Ein Fünftel der Befragten vertreten nach dem Thüringen Monitor das Vorurteil, diese würden die NS -Vergangenheit ausnutzen (sogenannter sekundärer Antisemitismus).

9 % äußern sowohl eine rassistisch gefärbte Abneigung als auch das Vorurteil, diese würden die NS- Vergangenheit ausnutzen. Diese Feststellungen können nicht dadurch relativiert und gelindert werden, wenn darauf verwiesen wird, dass auch in anderen europäischen Ländern rechtextremistische Strömungen, rassistische Einstellungen beispielsweise gegenüber jüdischen Bürgern, Sinti und Roma auftreten.

Wir Deutsche sind unabhängig hiervon in einer besonderen Pflicht.

Aufgrund Herkunft, Rasse, Religionszugehörigkeit oder beispielsweise Weltanschauung darf in unserem Land niemandem ein Haar gekrümmt werden, darf niemand ausgegrenzt und diskriminiert werden, muss die Gleichheit der Menschen jederzeit garantiert werden.

Wir haben also allen Anlass, der den Deutschen obliegenden historischen Verantwortung des „Nie wieder!“ höchste Priorität einzuräumen.

Dies gilt umso mehr angesichts der Ende des Jahres 2011 aufgedeckten und bis dahin nicht mehr vorstellbar gewesenen systematischen und mit rassistischen Motiven begangenen Morde der neonazistischen Terrororganisation NSU.

Bereits die bis zum heutigen Zeitpunkt dadurch zu Tage getretenen Erkenntnisse haben schwere Versäumnisse in der Sicherheitsarchitektur und ein Erfordernis der permanenten Wachsamkeit und Überprüfung bisheriger Konzepte insbesondere auch der Polizei- und Sicherheitsbehörden im Umgang mit rechtsextremistisch motivierter Kriminalität offengelegt.

Nach dem vollständigen Abschluss der in München laufenden Strafverfahren und auch der den Thüringer Landtag beschäftigenden Untersuchungen wird über den endgültigen Umfang der erforderlichen Konsequenzen zu befinden sein.

Dass diese Ausstellung nun Station macht im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung, in dem der Nachwuchs der Thüringer Beamtenschaft im Bereich des gehobenen Dienstes ausgebildet wird und in dem auch Fortbildungsveranstaltungen für die Beamtinnen und Beamten des höheren und mittleren Dienstes stattfinden, muss den Blick auf einen für die Sicherstellung des Nichtvergessens und die Sicherstellung des Nichtwiederholens weiteren grundlegenden Aspekt lenken. Das Funktionieren der millionenfach mit industrieller Perfektion betriebenen Ausgrenzung und schlussendlich erfolgenden Ausrottung nach der Nazi-Ideologie unerwünschter oder als minderwertig eingestufter Menschen ist ebenso, wie die insgesamt auf deutschem Boden ausgeübte Willkür- und Schreckensherrschaft, ohne einen gleichgeschalteten und willfährigen Beamtenapparat nicht vorstellbar.

Als Staatsdiener, ob im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis, obliegt uns daher in ganz besonderer Weise eine Verantwortung für die Sicherstellung des Nichtvergessens und die Sicherstellung des Nichtwiederholens.

Das muss jedem klar sein, der in welcher Funktion auch immer im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland tätig ist.

Dabei ist die Sicherstellung des Nichtwiederholens nicht nur eine ethische oder moralische Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.

Ich hatte bereits vorhin auf die insoweit zentrale Bedeutung des Artikels 1 unserer Verfassung hingewiesen.

Gerade weil wir uns hier in einer Beamtenaus- und Fortbildungseinrichtung versammelt haben, und gerade weil ein Großteil des Auditoriums aus jungen Nachwuchsbeamtinnen und Beamten besteht, die den Fortbestand der Rechtsstaatlichkeit zukünftig gewährleisten müssen, möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass es in der Frage der Sicherstellung des Nichtvergessens und des Nichtwiederholens auf eine den verfassungsrechtlichen Grundwerten verpflichtete rechtsstaatliche Haltung und die charakterliche Stabilität und Standfestigkeit einer jeden Beamtin und eines jeden Beamten ankommt.

In der Beamtenausbildung, aber auch im alltäglichen Umgang in den Dienststellen muss Wert darauf gelegt werden, in der Beamtenschaft über solche Persönlichkeiten zu verfügen, die im Bedarfsfall für die Erhaltung der Werte eintreten, die sich die Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Gründung in das Grundgesetz als ihr Stammbuch geschrieben hat.

Das ist aus meiner Sicht ein vernachlässigtes Feld. Da kann sicher das ein oder andere getan werden.

Hier muss man schon bei den Vorstellungsgesprächen ansetzen. Als Motivation für die Bewerbung zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis darf man mehr erwarten als den Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz. So wie sich in der Firma Topf & Söhne Ingenieure zur Optimierung der industriellen Beseitigung von Menschen gefunden haben, so haben sich eben auch willfährige Staatsdienerinnen und Staatsdiener gefunden, die die von ihrem Dienstherrn, der nationalsozialistischen Regierung, vorgegebenen Ausrottungspläne administriert und umgesetzt und an einer Verbesserung der Effizienz dieses Vorhabens mitgewirkt haben, sei es aus Überzeugung, sei es zur Förderung ihrer Karriere oder einfach nur deshalb, weil aufgrund des damaligen Selbstverständnisses und der Verfasstheit der Beamtenschaft die Befolgung rechtswidriger oder gar gegen die Menschenrechte verstoßenden Vorgesetztenweisungen nicht in Frage gestellt werden durfte.

Bei vielen Staatsbediensteten der NS-Zeit kann man sich eine ähnliche unkritische Haltung gegenüber den durch ihre Führung erteilten Aufgaben und Weisungen vorstellen, wie sie in dem in den Geschäftsbriefen des Oberingenieurs der Firma Topf & Söhne an die Auftraggeber der SS vor seiner Unterschrift vorangestellten Formel "Stets gern für Sie beschäftigt,..." plastisch wird.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Beamtenstatusgesetz und das Bundesverfassungsgericht gehen aber von einem anderen Beamtenideal aus.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Berufsbeamtentum eine Institution, die gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll.

Dabei ist es die Aufgabe der Beamtinnen und Beamten, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die politische  Führung zu behaupten und im politischen Kräftespiel eine stabile und gesetzestreue Verwaltung zu sichern (so das BVerfG in seinem Beschluss vom 28.5.2008 2 BvL 11/2007 juris Rn. 32, 33).

§ 36 Beamtenstatusgesetz bestimmt, dass Anordnungen von Vorgesetzten, durch welche einer Beamtin oder einem Beamten ein Verhalten aufgetragen wird, welches die Würde des Menschen verletzt oder erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist, nicht ausgeführt werden müssen.

Aber auch unbeschadet der vorgenannten Unrechtsschwelle müssen Beamtinnen und Beamte die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen prüfen.

Bei Rechtmäßigkeitsbedenken gegen die ihnen erteilten dienstlichen Anordnungen müssen diese Bedenken unverzüglich in einem sogenannten Remonstrationsverfahren geltend gemacht werden.

Anderenfalls sind Beamtinnen und Beamte von der grundsätzlich bestehenden vollen persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen nicht befreit.

Diese Vorschrift regelt nicht nur die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Beamten für seine Dienstausübung, sie sichert zugleich die Durchsetzung der in Artikel 1 (in Verbindung Artikel 79 Abs. 3) Grundgesetz verewigten Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde und der in Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz festgelegten Bindung der staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz.

Das beschriebene Beamtenideal ist deshalb auch konzipiert als Garant eines Nichtwiederholens derartiger Vorkommnisse, wie sie die heute eröffnete Ausstellung in Erinnerung rufen.

Die Gewährleistung dieses Beamtenideals erfordert es, diesem in Ausbildung und Berufsausübung Rechnung zu tragen.

Die jeweilige politische Führung muss an der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards orientierte kritische Beamtinnen und Beamten nicht nur aushalten sondern auch wertschätzen.

Der Kategorie "Stets gerne für Sie beschäftigt", zuzuordnende Ja-Sager können im Übrigen keine politische Führung vor Fehlern schützen, die sie gegebenenfalls ihr Amt kosten können.

Mit der Förderung und beförderungsmäßigen Belohnung von Willfährigkeit würde eine der Grundvoraussetzungen für die Sicherstellung des "Nichtwiederholens" konterkariert:

Eine Beamtenschaft, die sich auch in Zeiten der Bedrohung der Werteordnung unserer Verfassung unerschütterlich mit ihrem Auftrag identifiziert, bereit und durch fachliche Qualität und charakterliche Standfestigkeit in der Lage ist, konsequent für deren Erhalt einzutreten.

Von einer Beamtenschaft, die zu Zeiten demokratisch legitimierter und mit rechtsstaatlichem Selbstverständnis handelnder Regierungen die vom Beamtenstatusgesetz und vom Bundesverfassungsgericht geforderten Eigenschaften und Verhaltensweisen nicht einüben und verfestigen kann, kann auch nicht erwartet werden, dass sie im Krisenfall, in dem die Aufrechterhaltung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und einer der Einhaltung der Menschenrechte verpflichteten rechtsstaatlichen Verwaltung von ihrer Haltung abhängt, über die notwendigen Fähigkeiten verfügt.

Auch dies ist eine essentielle Facette der Präventionsarbeit für die Gewährleistung des "Nichtwiederholens".

Meine Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Gelegenheit, hier sprechen zu dürfen und Ihre Aufmerksamkeit.