Freislers persönlicher Referent. Ein Juristenleben im Nationalsozialismus
Im Spannungsfeld der Justiz im NS-Staat
Der 1940 geborene Jurist Udo Ebert setzt sich in seinem Vortrag mit dem Leben seines Vaters Friedrich Ebert auseinander, der von 1934 bis 1939 als Beamter im Reichsjustizministerium und als persönlicher Referent Roland Freislers tätig war. In dieser Rolle befand sich Friedrich Ebert im Spannungsfeld zwischen den nach Charakter und politischer Einstellung grundverschiedenen Persönlichkeiten des Reichsjustizministers Franz Gürtner und seines Staatssekretärs Freisler. Gürtner, der Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei war, blieb nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 und bis zu seinem Tod 1941 Reichsjustizminister. Er war aufrichtig und zeitweise erfolgreich bestrebt, ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit im Hitlerstaat zu bewahren. Roland Freisler wurde 1925 nach Wiederzulassung der verbotenen NSDAP Parteimitglied und verteidigte bereits in der Weimarer Republik straffällig gewordene Nationalsozialisten vor Gericht. Auf der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 vertrat er das Reichsjustizministerium, als Präsident des Volksgerichtshofs fällte er danach tausende Todesurteile gegen politische Gegner.
Sowohl mit Gürtner als auch mit Freisler war Ebert durch seine Mitarbeit an der nationalsozialistischen Strafrechtsreform verbunden. Der Vortrag untersucht Eberts Haltung, Verhalten und Verhältnis zu den beiden Personen in Spannungsfeld zwischen ihnen und fragt, wie dabei einerseits Eberts juristische Sozialisation in der Weimarer Republik und andererseits sein Bekenntnis zum Nationalsozialismus zur Geltung kamen.
In der Diskussion kann auch die Aktualität der Thematik angesichts der derzeitigen politischen Situation zur Sprache kommen. Die Forschungsschwerpunkte von Udo Ebert sind das Römische Recht und seine Rezeption, Schuld im Strafrecht, die strafrechtliche Aufarbeitung des NS- und des SED-Unrechts, Kultur und Strafrecht sowie Literatur und Recht.
In Zusammenarbeit mit
Erfurter Juristische Gesellschaft