Verbrechen und Verschleierung
Wie aus staatlicher Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger im Nationalsozialismus staatlich beauftragte Verbrechen wurden, wird gerade im Gesundheitssektor deutlich. In Heil- und Pflegeanstalten wurden 1940/1941 in der "Aktion T4" Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen systematisch ermordet. Die 30-minütige Führung berichtet über diese als "Euthanasie" (griech. "schöner Tod") verschleierte erste planmäßige Vernichtung von Menschenleben im Nationalsozialismus.
Die Besucherinnen und Besucher erfahren auch von den Ursprüngen der eugenischen Bewegung im ausgehenden 19. Jahrhundert und der Radikalisierung im Nationalsozialismus mit dem 1933 verabschiedeten "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das zu Zwangssterilisation von 400.000 Menschen führte.
Nach dem Stopp der "Aktion T4" 1941 endete das Morden nicht. Mit Spritzen, Medikamenten und gezielter Hungerernährung wurde weiterhin in Heil- und Pflegeanstalten getötet. Insgesamt geht die Forschung von etwa 300.000 Opfern aus.
Nach 1945 wurden die Medizin-Verbrechen zunächst kaum aufgearbeitet. Der einzige Nachkriegsprozess im Osten Deutschlands fand 1947 in Dresden statt. Er war ein engagierter Versuch, den Mord an Unschuldigen mit rechtsstaatlichen Mitteln zu sühnen. Vor Gericht standen Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern aus Pirna-Sonnenstein und Großschweidnitz. Zu ihren Opfern zählten auch Menschen aus Thüringen
Doch insgesamt fand die Verfolgungserfahrung der Betroffenen und ihrer Angehörigen aufgrund tradierter Vorurteile erst spät Anerkennung. Viele Täterinnen und Täter kamen nach kurzer Haft wieder frei – oder wurden gar nicht erst angeklagt – und durften weiter in ihrem Beruf als Pflegekräfte oder als Ärztinnen und Ärzte arbeiten.
Eintritt und Führung sind kostenfrei. Über Spenden für unsere Bildungs- und Vermittlungsarbeit freuen wir uns sehr.
Die Gruppe kann aus maximal 7 Personen bestehen. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie bei einem Besuch des Erinnerungsortes die aktuell geltenden Hygieneregeln.